Voraussetzungen der SAPV


Eine nicht heilbare und weit fortgeschrittene Erkrankung, die eine besonders aufwendige Versorgung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung erfordert, ist Voraussetzung für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). 


Dabei handelt es sich meist um folgende Erkrankungen:

- Tumorerkrankungen (Krebserkrankungen)

- Neurologische (-degenerative) Erkrankungen, wie Multiple Sklerose (MS), Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)

- Chronisch respiratorische Erkrankungen, wie COPD, Lungenfibrose

- Terminale Herz- und Niereninsuffizienz

- Multiorganversagen


Verordnung:

Die SAPV muss vom betreuenden Hausarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin oder dem Krankenhausarzt/-ärztin verordnet werden. Hierfür gibt es ein spezielles Formular, das Muster 63 (siehe Links/Formulare), das durch unser Team bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkassen übernehmen nach der Genehmigung alle Kosten für die Versorgung durch das Palliative Care-Team, unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert. Die Versorgung ist auch unabhängig von der Pflegeversicherung und dem Pflegegrad.


Voraussetzung für die Genehmigung der Versorgung durch die Krankenkasse ist, dass eine kurative (heilende) Therapie abgeschlossen ist, wie beispielsweise eine Chemotherapie. Jedoch gibt es unter bestimmten Umständen auch Ausnahmen. Außerdem muss ein vielschichtiges Symptomgeschehen vorliegen (z.B. ausgeprägte Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Fatigue-Syndrom, starke Ödeme, exulzerierende Wunden). Diese Symptomlast muss einer besonders aufwendigen ärztlichen und pflegerischen Versorgung bedürfen, welche außerhalb der Versorgungsmöglichkeiten des Hausarztes oder der Hausärztin liegt.


Unser Versorgungsgebiet umfasst die Bereiche Zehlendorf, Steglitz, Wannsee, Lankwitz, Lichterfelde, Lichtenrade, Mariendorf, Marienfelde, Charlottenburg, Wilmersdorf, Westend. 

Reinickendorf , Tempelhof und Schöneberg auf Anfrage.